Vergrößernde Sehhilfen
Nach der aktuellen Gesetzgebung gilt ein Mensch in Deutschland als sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 % Sehleistung hat. Ist die Sehleistung weniger als 5 % gilt er als hochgradig sehbehindert, bei einer Sehleistung unter 2 % als blind. Um die Auswirkungen von Sehbehinderungen zu lindern, werden spezielle optische oder elektronische Hilfsmittel angewendet. Aufgrund der individuellen Sehsituationen des einzelnen sehbehinderten Menschen ist auch die Anforderung an die Hilfsmittel sehr unterschiedlich. Daher sollten Hilfsmittel immer individuell angepasst werden. Zunächst muss festgestellt werden, welche Hilfsmittel bisher verwendet wurden (Brillen, Kontaktlinsen oder optisch vergrößernde Systeme). Die Sehanforderungen müssen geklärt werden. Dann muss der Vergrößerungsbedarf berechnet oder subjektiv ermittelt werden. Aus diesen Ergebnissen werden geeignete vergrößernde Systeme vorgestellt und erläutert. Dabei hat die vergrößernde Sehhilfe die Aufgabe, die visuelle Wahrnehmung unter bestimmten Arbeitsbedingungen zu verbessern oder die verminderte Sehleistung eines sehbehinderten Auges auf ein höheres Niveau der Detailwahrnehmung oder Lesefähigkeit zu bringen. Dazu werden bestimmte Parameter ermittelt. Von Wichtigkeit sind das Gesichtsfeld, das Blickfeld, die Sehgewohnheiten, die Restsehschärfe, die Fehlsichtigkeit und die Lesefähigkeit. Vor dem Hintergrund der genannten Parameter erfolgt die Prüfung der in Frage kommenden optischen und elektronischen Hilfsmittel im Hinblick auf den Anwendungsnutzen, die Wirtschaftlichkeit und die Handhabung.
Ausführungsarten
Handgeräte
Zu den Handgeräten zählen Lupen, Lesegläser, Handfernrohre und elektronisch vergrößernde Systeme.
Brillensysteme
Hier handelt es sich um Systeme die individuell angefertigt werden. Dazu zählen wir Lupengläser (monokular, binolkular) Fernrohrsysteme Prismenlupensysteme und farbselektierende Systeme (Kantenfilter)
Stationäre Systeme
Dazu zählen optisch vergrößernde Systeme (Stand- und Klemmlupen) und elektronisch vergrößernde Systeme (Bildschirmlesegeräte)
In unseren Betrieben werden Sie von Spezialisten auf dem Gebiet der vergrößernden Sehhilfen betreut. Diese Zusatzbezeichnung vergibt der Berufsverband der Augenoptiker Deutschlands an Betriebe, welche bestimmte Kriterien bei der Ausstattung und Qualifizierung nachweisen.